Zollrecht
Die Kanzlei Andrzej Drania ist auf Dienstleistung an natürliche Personen und Unternehmen sowohl in Polen als auch im Ausland orientiert. Im Bezug auf den neulichen Beitritt Polens zur Europäischen Gemeinschaft das Auskennen in den Vorschriften, die den Warenverkehr innerhalb der Gemeinchaft regulieren, gewinnt besonders an Bedeutung.
Die Kanzlei bietet ihren Kunden rechtliche Betreung beim Import und Export von Waren in der Gemeinschaft an. Das hohe Niveau der Formalisierung der Verfahren in diesem Bereich und begrenzte Korrekturmöglichkeiten begründen ein starkes Bedürfnis nach professioneller Hilfe. Deswegen beaschäftigen sich manche Angestellte ausschliesslich mit der Überwachung der aktuellen Veränderungen der Vorschiften, die eine Harmonisierung des nationalen Recht mit Gemeinschaftsrecht zum Ziel haben. Die Kanzlei bietet ihren Kunden auch eine Prozessvertretung an.
Im Laufe ihrer Tätigkeit erwarb die Kanzlei breite Erfahrung in Rückerstattung der überbezahlten Akzisesteuer in Fällen von innergemeinschaftlichen Import von gebrauchten Fahrzeugen. Gleichzeitig bietet die Kanzlei Andrzej Drania auch Dienste im Bezug auf Warenverkehr mit Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, insbsondere mit den Ländern des ehemaligen Sowjetblocks.
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