Zivilrecht, einschließlich Vertrags-, Immoblien-, Erb- und Familienrecht

Ein wichtiger Teil des Tätigkeitsprofils der Kanzlei Andrzej Drania sind Angelegenheiten aus dem weiten Bereich des Zivilrechts.

Die beschäftigten Jurisen übernehmen für ihre Kunden jegliche Fälle, die Schuld- und Sachverhältnisse zwischen den Parteien betreffen, die aus familiären oder erbrechtlichen Verhältnissen resultieren.

Die Angestellten der Kanzlei gestalten im Namen ihrer Kunden Verträge und untersuchen die Bestimmungen auf ihre Rechtsmäßigkeit. Auf Auftrag erstellen sie Rechtsgutachten und führen, insoweit wie es die Umstände des Einzelfalles erfordern, Verhandlugen und Mediation. In jedem Fall, wenn es erforderlich erscheint, die rechtliche Betreuung umfasst auch Prozessvertretung vor den ordentlichen und Schiedsgerichten (sowohl polnischen als auch internationalen).

Im Rahmen Ihrer Dienstleistungen bietet die Kanzlei Ihren Kunden professionelle Beratung an , die zur vorteilhaftesten Lösung der Streitigkeiten über Eigentum, Erbnießbrauch und sonstige begrenzte dingliche Rechte. Die angebotene Hilfe umfasst insbesondere Beratung bezüglich Übertragung und Erwerb von diesen Rechten mit Berücksichtigung von der steuerrechtlichen Problematik.

Wegen dem sensiblen Charakter der Verfahren in Bereichen der Familien- und Erbrecht werden sie in der Kanzlei Andrzej Drania besonders behandelt. Es ändert aber in keiner Weise die Professionalität deren Behandlung. Im Rahmen dieser Verfahren unternimmt die Kanzlei Tätigkeiten, die auf die Feststellung des Erwerbs des Lagats, der Aufteilung der Erbmasse, der Haftung für Nachlassverbindlichkeiten und aller sonstigen Verhältnissen, die einen Einfluss auf den Augang der Testamentvollstreckung haben können und sich im Lauf des Verfahrens ergeben, zielen.

Unter den Angelegenheiten im Bereich des Familienrechts herrschen Scheidungsverfahren, die mit viel Erfolg und Gefühl gefürt werden. Neben den Ehescheidungen die Kanzlei beschäftigt sich auch mit Unterhaltszahlungen, Vermöensaufteilung, elterliche Sorge und sonstien Angelegenheiten, die im Familien- und Vormundschaftsgesetzbuch geregelt sind.