Erwerb und Verwaltung von Immobilien. Wiedergewinnung von den aufgrund rechtswidriger Enteignung verlorenen Immobilien

Der Zweite Weltkrieg at verursacht, dass viele Eigentümer aus von ihnen völlg unabhängigen Gründen den Besitz an ihren sich in Polen befindenden Immobilien verloren haben. Häufig ging der Kontakt mit der Familie verloren und dadurch auch die Dokumente, die ihr Eigentumsrecht hätten beweisen können, oder sogar das Wissen über die Immobilien.

Die Nachkriegszeit war keine günstige Zeit für die Wiedergewinnung dieser Immobilien und Klagen auf Feststellung der Eigentumsverhältnissen. Unmittelbar begünstigt wurde dadurch der Staat, der gemäß vom Präsidenten der Republik Polen erlassenen Verordnungen über die verlassenen und ehemals Deutschen Landgüter und die Landwirtschaftsreform, als auch gemäß dem Gesetz über die Verstaatlichung von Industrie, hat das Eigentum an diesen zahlreichen Immobilien übernommen.

Für die ehemaligen Eigentümer steht jedoch die Möglichkeit der Wiedergewinnung ihrer Recht immer noch offen. Die Kanzlei Andrzej Drania im Zusammenarbeit mit einem Experten in diesem Bereich - Herrn Leszek Pachulski - beschäftigt sich mit der Wiedergewinnung solcher verlorenen Immobilien.

Die Kanzle hat erfolgreich mehrere Verfahren geführt, die mit der Wiedergabe von den aufgrund rechtswidriger Enteignung verlorenen Immobilien oder Schadensersatzzahlungen an die Berechtigten endeten.

Die Kanzlei bietet uch verschiedene immobilienrechtliche Dienste an in den Bereichen von der Verwaltung, Aufteilung, Vorverkaufsrecht und vor allem Enteignung.