Vergaberecht, einschließlich Öffentlich-Private Partnerschaft
Öffentlich-Private Partnerschaft bedeutet eine neue Qualität im Bereich der grossen Investitionen im öffentlichen Sektor. Sie ermöglicht die Aktivisierung der Selbstverwaltung im Bereich der öffentlichen Investitionen, weil sie ihre Kosten durch Herabsetzung der eigenen Beitrag senken können. Damit wird der Aktivitätsfeld der Gemeinden erweitert, was die gleichzietige Durchführung von mehreren Investitionen ermöglicht. Das Vorteil der öffentlich-privaten Partnerschaft für einen privaten Unterhemer ist die Möglichkeit der Ausführun von Aufträgen und Arbeiten für die Einheite der Selbstverwaltung bei der gleichzeitigen Senkung der Kosten der Invenstionen.
Die Kanzlei Andrzej Drania nimmt in jeder Etappe der Vorbereitung eines Vetrages über eine öffentlich-private Partnerschaft teil, indem sie für ihre Kunden verhandelt. Der Abschluss des Vertrages erfolgt erst nach einer gründlichen steuerrechtlichen Analyse des Vorhabens, was die Einschätzung der Risikostufe und der zu erwartenden Gewinne ermöglicht.
Die Kanzlei bietet auch, sowohl für den Anbieter als auch den Angebotsempfänger, rechtliche Beratung an im Bereich des Versteigerungsverfahren, einschließlich der Vorbereitung eines passendes Angebots. Die Kanzlei führt auch alle im Zusemmenhang mit den Versteigerungen stehenden Verfahren.
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